Weitere Entscheidung unten: OLG München, 14.04.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80   

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https://dejure.org/1981,2518
BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80 (https://dejure.org/1981,2518)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1981 - 5 C 1.80 (https://dejure.org/1981,2518)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1981 - 5 C 1.80 (https://dejure.org/1981,2518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung in der Förderungsart von Grunddarlehen und Zuschuss für ein Studium nach Abschluss einer Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst - Förderungsfähigkeit eines Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 537
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80
    Soweit der Kläger mit diesem Vortrag die unzureichende Sachaufklärung durch das Berufungsgericht rügen will, genügt allein der Hinweis auf die genannte Ausbildungs- und Prüfungsordnung nicht den durch § 139 Abs. 2 VwGO an die Rüge eines Verfahrensmangels gestellten Anforderungen (vgl. BVerwGE 31, 212 [217 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80
    Nur eine evidente Unsachlichkeit führt zu einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 18, 121 [124 m.w.Nachw.]).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78

    Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80
    Umgekehrt ist eine Ausbildung nicht förderungsfähig, bei der die praktische Ausbildung im Vordergrund steht und der im Zusammenhang damit stehende Schulbesuch nur von untergeordneter Bedeutung ist(Urteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 - FEVS 29, 89 [95] = FamRZ 1980, 1168 [1170]).
  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 21.79

    Fachrichtungswechsel - Ausbildungsabschnitt - Auszubildende

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80
    Schon dieser Umstand rechtfertigt eine Bevorzugung derjenigen Auszubildenden, die vorher entweder erst mit dem Abitur den ersten Ausbildungsabschnitt ihrer Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG abgeschlossen (zum Begriff des Ausbildungsabschnitts vgl.Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 21.79 - FamRZ 1981, 404) oder eine Berufsqualifikation durch den Besuch von Ausbildungsstätten der in § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BAföG genannten Arten erworben haben.
  • BVerwG, 22.06.1979 - 5 B 61.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80
    Im übrigen ist für die Frage, ob eine Ausbildungsstätte unter das Begriffsmerkmal "öffentliche Einrichtung" fällt, nichtrevisibles Landesrecht maßgebend (vgl.Beschluß vom 22. Juni 1979 - BVerwG 5 B 61.78 -).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 24/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mehrfach entschieden hat, ist auch die Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes im Sinne des BAföG grundsätzlich dann förderungsfähig, wenn sie durch den Besuch einer in § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG (in der Neufassung vom 23.12.2003, mit Wirkung vom 1.1.2005, BGBl I 2848) genannten Ausbildungsstätte geprägt ist (BVerwGE 60, 231 = Buchholz 436.36 § 25a BAföG Nr. 1 = juris RdNr 25; BVerwG 1.12.1981 - 5 C 1/80, FamRZ 1982, 537 = juris RdNr 4 und BVerwG Urteil vom 22.1.1987 - 5 C 19/84, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 11) .
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 19.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Gehobener nichttechnischer

    Die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig, wenn sie durch den Besuch einer in § 2 BAföG genannten Ausbildungsstätte geprägt ist (im Anschluß an BVerwG, Buchholz 436.36 § 25 a BAföG Nr. 1 = FamRZ 1980, 1168 und BVerwG, FamRZ 1982, 537 entschieden für die Ausbildung an der Bayerischen Beamtenfachhochschule).

    Die persönlichen Voraussetzungen, die der Besucherkreis der verschiedenen Ausbildungsstätten erfüllen muß, werden dadurch nicht angesprochen (Beschlüsse vom 22. Juni 1979 - BVerwG 5 B 61.78 - und vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 1.80 - <FamRZ 1982, 537 f.>).

    Die gegenteilige Ansicht des Klägers übersieht, daß es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (s. Beschluß vom 1. Dezember 1981 <FamRZ 1982, 537> sowie auch Urteil vom 25. November 1982 ) für die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung ohne Bedeutung ist, ob der Auszubildende deshalb keine Förderungsleistungen erhalten hat, weil ihm die Mittel für den Lebensunterhalt und die Ausbildung anderweitig (hier in Form von Anwärterbezügen während des Vorbereitungsdienstes) zur Verfügung standen (vgl. § 1 BAföG).

  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Denn für die Annahme einer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähigen Ausbildung kommt es - vom Fall des § 3 BAföG abgesehen - nur darauf an, daß der Auszubildende eine der in § 2 BAföG angesprochenen Ausbildungsstätten besucht (s. Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 1.80 - <FamRZ 1982, 537>).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

    Die Ausbildungsstätten des "Zweiten Bildungswegs" sind in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 a) BAföG abschließend aufgezählt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.12.1981 - 5 C 1.80 - zu der Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG a. F.).
  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

    Die Ausbildungsstätten des "Zweiten Bildungswegs" sind in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 a) BAföG abschließend aufgezählt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.12.1981 - 5 C 1.80 - zu der Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG a. F.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 104/12

    Angebot der Nachholung von Schulabschlüssen seitens der VHS; Kurs zur

    Gegen eine analoge Anwendung spricht zunächst, dass es sich bei den in § 2 BAföG benannten Ausbildungseinrichtungen um eine Aufzählung mit abschließendem Charakter handelt, die eine ausdehnende Auslegung nicht zulässt (BVerwG, Beschl. v. 01.12.1981 - 5 C 1/80 -, FamRZ 1982, 537, zitiert nach juris, zu § 7 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe a BAföG "Abendhauptschule").
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80

    Förderungsfähigkeit der Ausbildung im Widerufsbeamtenverhältnis

    Entscheidend ist allein, daß der Besuch einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 BAföG für die Ausbildung prägend ist(Beschlüsse vom 22. Juni 1979 - BVerwG 5 B 61.78 - und1. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 1.80 - sowieUrteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2017 - 14 A 1310/15

    Förderungsfähigkeit des dualen Studiengangs als Ausbildung hinsichtlich Ablehnung

    In dem vom Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 1.12.1981 - 5 C 1.80 -, FamRZ 1982, 537 = juris (dort Rn. 6), entschiedenen Fall des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Verwaltungsdienst beispielsweise, in dem der Besuch der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung als prägend angesehen worden ist, waren die Zeitabschnitte der praktischen Ausbildung bei Behörden und des Studiums jeweils gleich lang.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 7 S 355/97

    Ausbildungsförderung für Studium: Studiengang Pädagogik/Diplom an der Universität

    Bereits die erste Ausbildung war eine förderungsfähige Ausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 1.12.1981, FamRZ 1982, 537, sowie Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Aufl., § 7 RdNr. 8).
  • BVerwG, 31.10.1986 - 5 B 4.86

    Berücksichtigung einer Ausbildung an einer Fachhochschule für öffentliche

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Frage in seinem Beschluß vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 1.80 - (FamRZ 1982, 537) näher Stellung genommen.
  • VG Ansbach, 22.12.2011 - AN 2 K 10.02515

    (Keine) fachliche Weiterführung der Ausbildung zur staatlich geprüften

  • VG Sigmaringen, 16.02.2005 - 1 K 1567/04

    Keine Berücksichtigung des fachpraktischen Einführungsjahres als Fachsemester

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Rechtsprechung
   OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,12009
OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80 (https://dejure.org/1981,12009)
OLG München, Entscheidung vom 14.04.1981 - 5 U 2389/80 (https://dejure.org/1981,12009)
OLG München, Entscheidung vom 14. April 1981 - 5 U 2389/80 (https://dejure.org/1981,12009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsrente; Nichteheliches Kind; Verkehrsunfall; Tod derMutter; Unterhaltspflicht des Vaters; Vormundschaftsgerichtlich genehmigter Abfindungsvergleich; Betreuung durch die Großmutter

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 537 (Ls.)
  • VersR 1982, 376
  • VersR 1982, 782
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69

    Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Auch dann ist dieser Aufwand aber nur ein Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen (BGHZ 50, 304, 306; BGH DAR 1971, 327, 328).

    Demnach sind, wenn - wie es hier geschehen ist, und im Interesse des Kindes naheliegt - eine Versorgung durch die Großmutter in der gewohnten Umgebung gewährleistet ist, die Kosten einer Familienunterbringung (ohne Sachaufwand) zu schätzen, und zwar anhand der üblichen Kosten einer gleichwertigen Unterbringung in einer fremden Familie als Anhaltspunkt (BGH DAR 1971, 327, 328).

    Außerdem bleibt die tatsächliche Verwendung des Kapitalbetrags bei der Anrechnung des "verrenteten« väterlichen Unterhalts grundsätzlich außer Betracht (vgl. BGH DAR 1971, 327, 328).

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden LKW mit einem

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Zwar ist die Unterhaltspflicht der Eltern keine Gesamtschuld, sondern eine Teilschuld (BGH NJW 1971, 1983).

    Sofern tatsächlich - wie die Beklagten behaupten - die Großmutter den Kläger schon vor dem Unfalltod der Mutter zeitweise betreut haben sollte, würde dies - wie zu der Hortunterbringung ausgeführt - an dem Ergebnis nichts ändern, zumal es im Rahmen des § 844 Abs. 2 BGB auch bezüglich der persönlichen Betreuung auf den geschuldeten und nicht auf den tatsächlich geleisteten Unterhalt ankommt (BGH NJW 1971, 1983, 1985).

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Unterhaltsschadens der

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Das nunmehr an die Großmutter gezahlte halbe Kindergeld ist nicht abzuziehen, da das Kindergeld nach der gesetzlichen Neuregelung zur Ergänzung des Unterhalts im Rahmen eines öffentlich-rechtlich gestalteten, mit der Erwerbstätigkeit der Eltern nicht verbundenen allgemeinen Familienlastenausgleichs dient, und nicht dazu bestimmt ist, den Unterhaltsersatzverpflichteten zu entlasten (vgl. BGH VersR 1979, 1029).
  • BGH, 26.11.1965 - IV ZR 272/64

    Unterhalt des unehelichen Kindes

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Zwar mindert diese Halbwaisenrente nicht die Ersatzpflicht der Beklagten, weil sie nicht den Zweck hat, den für den Unterhaltsschaden Verantwortlichen von seiner Ersatzpflicht zu befreien (OLG München DAVorm 1977, 413, 423; für die Witwenrente BGHZ 44, 312, 317); diese Halbwaisenrente ist vielmehr Ausfluß der sozialen Solidarität der Versicherungsgemeinschaft.
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Da diese Überlegungen im Rahmen des § 249 S. 2 BGB stets abstrakter Natur bleiben müssen (BGH NJW 1973, 1647, 1648; OLG München DAVorm 1977, 414, 415), bieten sie nur einen Anhalt für die Schätzung.
  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Auch dann ist dieser Aufwand aber nur ein Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen (BGHZ 50, 304, 306; BGH DAR 1971, 327, 328).
  • BGH, 21.10.1969 - VI ZR 86/68

    Erstattungspflicht von Anwaltskosten

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Daß der Kläger nach wie vor in demselben Hause unentgeltlich bei seiner Großmutter wohnen kann, bleibt bei dem Sachaufwand außer Ansatz (§§ 844 Abs. 2 S. 1, 843 Abs. 4 BGB); es entlastet den Schädiger nicht, wenn ein anderer den Unterhalt des Geschädigten sichert (vgl. BGHZ 9, 179; BGH VersR 1970, 41; NJW 1971, 1069; OLG München DAVorm 1977, 413).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Daß der Kläger nach wie vor in demselben Hause unentgeltlich bei seiner Großmutter wohnen kann, bleibt bei dem Sachaufwand außer Ansatz (§§ 844 Abs. 2 S. 1, 843 Abs. 4 BGB); es entlastet den Schädiger nicht, wenn ein anderer den Unterhalt des Geschädigten sichert (vgl. BGHZ 9, 179; BGH VersR 1970, 41; NJW 1971, 1069; OLG München DAVorm 1977, 413).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Diese Kosten schätzt der Senat für den Kläger bis zu der Vollendung des 12. Lebensjahres auf monatlich 360 DM, und ab diesem Zeitpunkt auf monatlich 310 DM; maßgebend dafür ist schon die gesetzliche Wertung, daß Sachaufwand (Barleistungen) des einen Elternteils und Betreuungsleistung des anderen Elternteils grundsätzlich gleichwertig sind (vgl. BGH NJW 1978, 753), und daß ein Entgelt von 12 DM pro Tag für die persönliche Betreuung und Pflege eines 10- bis 12-jährigen Jungen im Rahmen einer seiner bisherigen Lebensstellung (§ 1610 Abs. 1 BGB) entsprechenden Unterbringung in einer fremden Familie durchaus angemessen erscheint (§ 287 ZPO).
  • BGH, 18.02.1964 - VI ZR 32/63
    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Andererseits kann hier nicht von fiktiven Kosten einer Ersatzkraft oder den Kosten einer Heimunterbringung ausgegangen werden; maßgebend ist vielmehr nach wie vor der tatsächliche Lebensbedarf des Kindes, auf dessen Erfüllung es gesetzlichen Anspruch gegen die Mutter hatte (BGH aaO, und VersR 1964, 597).
  • OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83

    Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen

    Die Auffassung des Senats, daß die Werte der Düsseldorfer Tabelle nicht dem wirklichen Geldbedarf eines minderjährigen Kindes entsprechen, wird etwa geteilt von den Oberlandesgerichten Stuttgart (FamRZ 1981, 993), Frankfurt (FamRZ 1981, 1100) und München (DAVorm 1982, 274).
  • OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06

    Geburtsschaden: Mehraufwand bei Unterbringung eines Kindes in einem Pflegeheim

    Im Schadensersatzrecht wurde dem unterhaltsberechtigten Kind gegen den Schädiger, der den Unfalltod der Mutter verschuldet hatte, im Rahmen des § 844 Abs. 2 BGB ein Ersatzanspruch für die entgangene persönliche Betreuung zugebilligt (OLG München, VersR 1982, 376).
  • OLG Hamburg, 23.03.1982 - 2a UF 17/81
    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 1981, 1061) gibt den durchschnittlichen Unterhaltsbedarf eines Minderjährigen mit 600 DM monatlich an (ähnlich auch OLG Stuttgart FamRZ 1981, 993, und OLG München DAVorm 1982, 274, 278).
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